Verlag, Herder, Freiburg im Breisgau, 2025, ISBN 978-3-451-07406-6, 384 Seiten, Klappenbroschur, Format 20,5 × 12,5 cm, 22,00 €
Das nach Plänen des Architekten Paul Baumgarten in der Nähe des Karlsruher Schlosses errichtete Bundesverfassungsgericht (vergleiche dazu https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/DasBundesverfassungsgericht/Gebaeude/gebaeude_node.html) gilt unter vergleichbaren europäischen Gerichten als Ikone der Rechtsprechung und ist für seine Arbeit weit über Deutschland hinaus auch in London, Paris, Brüssel, New York, Delhi, Johannesburg und den Vereinten Nationen bekannt. Wie es aber wirklich arbeitet, wissen nur wenige. Deshalb lohnt sich ein Blick hinter die Kulissen. Da zeigt sich, „was heute so wichtig wie selten ist: Hier zählt nicht die Uneinigkeit, sondern die Einigkeit, hier wird auch zu großen Kontroversen der Konsens gesucht, hier streiten bewusst verschiedene Menschen miteinander, ohne zu spalten, das wäre auch sonst schön: Wenn nicht der Streit im Vordergrund stünde, sondern die Einigung, wenn nicht nur betont würde, was uns trennt, sondern mehr, was wir gemeinsam haben und wollen. Auch darauf kommt es jedenfalls an, wenn wir fair miteinander spielen wollen. Die Praxis des Bundesverfassungsgerichts ist natürlich nicht unfehlbar, aber sie zeigt vielleicht auch, wie das gehen kann.
Es ist ja nicht zu übersehen, dass gerade ziemlich viel gestritten wird – und heftig. Klima, Migration und Sicherheit, der Sozialstaat, Gleichberechtigung und Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, politische Parteien und Demokratie. Um diese Kontroversen geht es auch hier. Das Bundesverfassungsgericht befasst sich zwar mit noch viel mehr, aber gerade da zeigt sich, welche Herausforderungen lauern und wie das Gericht mit ihnen umgeht. Vor allem aber wird deutlich, was das Gericht ausmacht: alles beachten, was dazugehört, gründlich klären, was man zunächst sehr unterschiedlich sieht, gemeinsam entscheiden, also Beschlüsse fassen und Urteile fällen, schon juristisch ziemlich komplizierte Fragen beantworten, die noch dazu häufig über Deutschland hinausreichen, zur Begründung überzeugende Argumente finden und letztlich auch kluge Vorgaben machen, die möglichst lange halten“ (Susanne Baer, S. 9).
Susanne Baer, die mit den zitierten Worten ihre Monographie zum Bundesverfassungsgericht einleitet, wurde 1984 in Saarbrücken geboren, war von 2002–2010 Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin und wurde im November 2010 von Bündnis 90/Die Grünen für ein Richteramt am Bundesverfassungsgericht nominiert, am 10. November 2010 vom Wahlausschuss des Bundestags gewählt und war vom 2. Februar 2011 bis 20. Februar 2023 im Amt. Für sie war das eine mit viel Verantwortung und sehr viel Arbeit verbundene große Ehre: „Zwölf Jahre Akten, Voten, Beratungen, Beschlüsse und Urteile, die Arbeitstreffen im In- und Ausland, Vorträge und Gespräche und eben auch Streit, vor allem in den großen Kontroversen“ (Susanne Baer, S. 11). Der Tag im Bundesverfassungsgericht besteht nicht nur aus »juristischem Hochreck«, „sondern vor allem aus Akten. Das klingt vielleicht langweilig, ein bisschen muffig und auch mühsam. Aber in den Akten steckt das Leben, denn darin wird sorgfältig festgehalten, womit sich Menschen an das »Bürgergericht« wenden. Manchmal sind das dicke Packen Papier, von großen Kanzleien gestaltet, aber ich habe auch Verfassungsbeschwerden gesehen, die jemand mit der Hand geschrieben hat, ein Brief aus dem Gefühl heraus, völlig ungerecht behandelt worden zu sein. Angeblich begann sogar eine sehr berühmte Entscheidung mit einem zerknitterten Zettel: Ein Strafgefangener wollte nicht, dass seine Briefe durch die Anstalt kontrolliert werden, notierte das auf einem Zettel und legte so 1972 den Grundstein für das moderne Strafvollzugsrecht. Seitdem ist in Deutschland klar, dass die Menschenwürde nicht verliert, wer eine Straftat begangen hat; deshalb muss gesetzlich geregelt sein, was in Gefängnissen passiert; auch die Straftat ist kein rechtsfreier Raum“ (Susanne Baer, S. 17 f.).
Was zählt, sind die Menschen, die gesehen und gehört werden müssen. Im Verfassungsgericht sorgt dafür das Verfahren. „Alles wird geprüft, umfassend begutachtet, mehrfach beraten und erst dann entschieden. Das ist die tägliche Aufgabe: viel Aufwand, aber keine bürokratische Zumutung. Vielmehr zeigt sich hier, wie wichtig formale Routine ist. Alles wird abgeheftet, die Seiten nummeriert – denn es soll nichts übersehen und alles ernst genommen werden, was Menschen bewegt, die sich beschweren. Da das Bundesverfassungsgericht mit Wirkung für alle entscheidet, muss noch mehr einbezogen werden – auch dafür sorgt das Verfahren. Viele Schritte sind also notwendig, um umfassend informiert zu sein, und alles nur, um möglichst gut begründet zu entscheiden. So fallen bestenfalls Urteile, die nicht Vorurteile folgen, sondern rote Linien ziehen …
»Vor allem Beratungen sind besonders – und berühmt. Für große Entscheidungen gibt es nicht nur eine, sondern mehrere, als »Votumsberatung« und »Leseberatung«. Im Bundesverfassungsgericht gibt es aber vor allem eine ganz eigene Beratungskultur, je etwas anders im Ersten und Zweiten Senat … Beratungen sind sehr spezielle Gespräche. Manchmal hat der Senat eine halbe Stunde lang über ein Komma diskutiert, manchmal ging es um Streitfragen, aber immer geht es auch um vielmehr … Das Ziel ist, auch bei sehr umstrittenen Fragen zu einer Entscheidung zu kommen, auch bei großen Kontroversen zum Konsens …
Im Bundesverfassungsgericht sind Beratungen tatsächlich Gespräche auf Augenhöhe, auch wenn es hart wird, auch im Streit. Alle Stühle sind gleich hoch, der Tisch ist rechteckig, bietet also allen Beteiligten je gleich viel Platz. In meiner Zeit gab es keine Technik, also keinen Laptop, kein Mobiltelefon und keinen Computer, sondern je einen Bleistift, Radiergummi und Anspitzer, je gleich viel Papier. Auch das macht etwas aus: Niemand blickt auf einen Bildschirm, sondern auf die anderen. Im Regal standen nur die alten Entscheidungen des Gerichts, die grauen Bände, die auch oft benutzt wurden …
Im Bundesverfassungsgericht sind alle Richterinnen und Richter gleich … Die Stimme des Präsidenten oder der Vizepräsidentin hat nicht mehr Gewicht als andere; wer einem Senat vorsitzt oder am längsten dabei ist, führt nur die Rednerliste … Die Richterzimmer sind gleich groß, die Möbel mit demselben Budget der- selben Firma beschafft, die Bahncard für die Heimfahrt identisch, ebenso die Zahl der Mitarbeitenden für jede Richterin und jeden Richter. Nur Präsident und Vizepräsidentin sitzen in etwas größeren Dienstzimmern, denn sie empfangen mehr Besuch; sie nutzen eigene Dienstwagen mit Fahrer, denn sie repräsentieren das Gericht nach außen und sind mehr unterwegs, aber sie sind primus inter pares, Erste unter Gleichen. Nicht einer gibt den Ton an, sondern was dieses Karlsruhe entscheidet, ist ein Gericht mit vielen Köchinnen und Köchen, ist immer auf Augenhöhe beraten worden. Nicht eine Meinung zählt, sondern das Grundgesetz ist auszulegen, in Anwendung auf den Fall, dann möglichst gut begründet, mit Pressemitteilungen für die Öffentlichkeit, oft auf Englisch und online für die Welt. Das gilt für die vermeintlich einfachen Entscheidungen genauso wie für die großen Kontroversen“ (Susanne Baer, S. 18 ff.).
Für die von unterschiedlichen Parteien vorgeschlagenen 16 Richterinnen und Richter in den zwei Senaten des Bundesverfassungsgerichts gilt ein Mindestalter von 40 und ein Höchstalter von 68 Jahren. Es braucht die juristische Qualifikation, also das Jurastudium und eine Staatsprüfung. Auch müssen in jedem der zwei Senate drei »Richter-Richter« arbeiten, die vorher an den obersten Gerichtshöfen des Bundes tätig waren. Ansonsten sind es »freie Stellen«, auf die über die Jahre meist »Professoren-Richter« gewählt wurden. „So verankert das Gericht die Maßstäbe für jede neue Entscheidung nicht nur systematisch in der langen Linie vorheriger Entscheidungen, sondern hat auch Konzepte, Theorien und Ideen im Blick, die das Grundgesetz tragen, kennt internationale Regeln der EU und des Völkerrechts und bleibt im Austausch mit der Wissenschaft, die kritisch begleitet, was man als Richterin tut. Mehr ist nicht zwingend“ (Susanne Baer, S. 114 f.).
Die bei mündlichen Verhandlungen und zur Verkündigung eines Urteils getragenen roten Roben sind die »Amtstracht«. Sie liegt vor dem Auftritt im Zimmer hinter dem Sitzungssaal, das nur die Richterinnen und Richter betreten, bereit: eine rote Robe, ein weißes Bäffchen, das Jabot, ein rotes Barett. Die Roben werden vererbt. Wenn sie nicht passen, werden sie von der Schneidermeisterin geändert. Nur das lederne Hutband wird gewechselt. In vielen Verfahren des Zweiten Senats ist die mündliche Verhandlung vorgeschrieben, in den meisten des Ersten Senats nicht. Ob mündlich verhandelt wird, entscheiden alle gemeinsam. Gebraucht wird es selten, denn meistens genügen die ausführlichen Voten, die Stellungnahmen und intensiven Beratungen, um alles zu berücksichtigen. Aber manchmal erscheint es sinnvoll, etwas öffentlich zu diskutieren, bevor es für alle gilt.
„Spätestens um 9:00 Uhr treffen sich alle Beteiligten zur Vorbesprechung mit den Vorsitzenden und Bericht- erstattenden des Senats, damit alle wissen, was auf sie zukommt. Nach und nach kommen die Menschen in den Sitzungssaal, die zuschauen wollen … Um kurz vor 10:00 Uhr erklärt der Verwaltungsdirektor im Saal, dass Handys verboten sind, und bittet alle aufzustehen, wenn »das hohe Gericht« erscheint. Dann öffnet die Amtsmeisterin die Tür mit einem lauten und deutlichen Daaas Bundesverfassungsgericht! Alle erheben sich – Auftritt der roten Roben. Dann muss es laufen“ (Susanne Baer, S. 163).
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet jedes Jahr über Tausende von Fällen. Oft sind das Probleme, die nicht nur die Beteiligten, sondern viele Menschen bewegen, oft also große Kontroversen. Ein Verfassungsgericht wird gerade dann gebraucht, wenn die Dinge sehr umstritten sind. Solche Fälle waren 2021 der vom Ersten Senat entschiedene Klimaschutz, 2018 der im Eilverfahren entschiedene Einspruch gegen die Abschiebung von Migranten nach Afghanistan und 2021 Entscheidungen zu mehreren Eilanträgen und einer Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes im Kontext von COVID-19.
„Auf gewisse Weise schützt das Gericht … mit allem, was es tut, die Demokratie: Es klärt, was Grundrechte bedeuten, und setzt so vor allem der Staatsmacht Grenzen, damit die Menschen … möglichst gleichermaßen selbstbestimmt leben und sich auch dafür engagieren können, wie das Miteinander funktionieren soll. Das Verfassungsgericht überprüft, ob Gesetze so gemacht werden, wie es das Grundgesetz vorsieht, es kontrolliert, ob Verfahren ordnungsgemäß laufen, damit auch kleinere Parteien gleiche Chancen haben, es sorgt dafür, dass auch die normale Justiz das Grundrecht nicht »krass verkennt«, wenn sie über Meinungsfreiheit oder Demonstrationsrechte entscheidet“ (Susanne Baer, S. 342). Nach Susanne Baer geht es dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe also um Demokratie: „Demokratie – das ist eine alte Idee, aber vor allem eine politische Praxis, nicht zuletzt im Grundgesetz vorgegeben und vom Verfassungsgericht geschützt. Im Kern geht es darum, dass Regierungen tatsächlich gewählt (und Wahlen nicht manipuliert) werden, dass Macht dann friedlich übergeben (und nicht per Sturm auf das Kapitol oder den Reichstag brutal erzwungen) wird und dass Dinge, die uns nicht allein betreffen, tatsächlich offen diskutiert (und nicht zensiert, unterdrückt und als andere Meinung verfolgt) werden. Dazu gehört auch, dass eine gewählte Mehrheit nicht rücksichtslos regieren darf, sondern sich selbst an Grundrechte, vorher verteilte Befugnisse und demokratische Verfahren hält, die der Macht Grenzen setzen. Das Bundesverfassungsgericht ist die unabhängige Instanz, die eben nur mit dieser Verfassung in der Hand im Fall des Falles klärt, was gilt. Es ist ein anspruchsvolles Programm, dafür gibt es ein besonderes Verfahren, bereichert durch die verschiedenen Erfahrungen und Perspektiven der Beteiligten. So gestaltet das Bundesverfassungsgericht unser Leben nicht, sondern klärt Kontroversen; wer da die rote Robe trägt, zieht rote Linien, zu Ihrem Schutz, zum Schutz der Demokratie“ (Susanne Baer, S. 382).
ham, 8. Januar 2026